Restmüll, Sperrmüll und die soziale Frage
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Wer seinen Müll ordnungsgemäß entsorgen soll, muss auch die Möglichkeit dazu haben. Doch Entsorgung setzt häufig Geld, ein Fahrzeug, körperliche Kraft und eine erreichbare Annahmestelle voraus.
Wie hoch diese Hürden sind, hängt vom Wohnort ab. In manchen Kommunen ist eine Sperrmüllabholung in den Gebühren enthalten, in anderen kostet die bestellte Abfuhr eine Pauschale oder wird nach Menge berechnet. Die Selbstanlieferung kann günstiger oder sogar kostenlos sein. Aber auch eine kostenlose Annahme ist nicht automatisch für alle erreichbar. Was nützt ein Wertstoffhof, der fast 15 Kilometer entfernt und ohne Auto kaum zu erreichen ist? Eine alte Couch passt ohnehin nicht in einen gewöhnlichen Pkw. Wer kein geeignetes Fahrzeug besitzt, körperlich eingeschränkt ist oder niemanden um Hilfe bitten kann, ist auf einen kostenpflichtigen Transport angewiesen.
Besonders hart trifft das Müllproblem Haushalte mit wenig Geld. Sie kaufen günstige Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte häufig nicht aus Gedankenlosigkeit, sondern weil langlebigere Produkte für sie unbezahlbar sind. Gehen die billigen Gegenstände schneller kaputt, müssen sie früher ersetzt und entsorgt werden. Zum niedrigen Kaufpreis kommen der nächste Kauf und möglicherweise noch die Kosten der Entsorgung hinzu. Armut bedeutet auch hier, häufiger bezahlen zu müssen.
Selbst bei Kleidung entstehen neue Hürden. Brauchbare Mäntel, Decken und andere Textilien sollen in Altkleidercontainer gegeben werden. Doch auch diese Container müssen erreichbar sein und regelmäßig geleert werden. Nicht selten türmen sich Säcke daneben, weil die Behälter bereits voll sind. Für kranke, ältere oder gehbehinderte Menschen kann schon der Weg dorthin zum Problem werden. Und wohin gehört eine zerrissene Wolldecke oder ein Wintermantel, der nicht mehr tragbar ist? Im Ortenaukreis lautet die Vorgabe: Was noch brauchbar, sauber und trocken ist, gehört in den Altkleidercontainer; unbrauchbare Textilien müssen in den Restabfall. Damit beanspruchen sie ausgerechnet dort zusätzlichen Platz, wo das verfügbare Volumen ohnehin knapp sein kann.
Noch deutlicher zeigt sich die soziale Frage bei Haushalten, in denen durch Kinder oder Pflegebedarf dauerhaft mehr Restmüll anfällt. Windeln und Inkontinenzmaterial lassen sich weder vermeiden noch auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Im Ortenaukreis wird die Graue Tonne alle zwei Wochen geleert. Reicht sie nicht aus, kann ein zusätzlicher Restmüllsack mit 50 Litern Fassungsvermögen gekauft werden. Er kostet derzeit 4,60 Euro. Was als Lösung für „gelegentlich“ anfallende Mehrmengen gedacht ist, wird bei dauerhaftem Pflegebedarf zu einer regelmäßigen zusätzlichen Ausgabe. Gerade Haushalte, die Angehörige zu Hause versorgen, kinderreiche Familien und Alleinerziehende müssen jedoch häufig ohnehin knapp kalkulieren.
Einige Kommunen gewähren deshalb kostenlose Zusatzsäcke, größere Tonnen oder Zuschüsse für die Entsorgung von Windeln und Inkontinenzmaterial. Einheitlich geregelt ist das nicht. Ob ein Haushalt entlastet wird, hängt damit auch vom Wohnort ab.
Wer illegale Müllentsorgung verhindern will, darf die finanziellen und praktischen Hürden der legalen Entsorgung nicht ignorieren. Ein Entsorgungssystem, das Regeln aufstellt, muss den Menschen auch ermöglichen, diese Regeln einzuhalten.
Deshalb stellt sich auch die finanzielle Frage: Wäre es für die Kommunen auf Dauer nicht günstiger, leicht zugängliche und sozial tragbare Entsorgungsangebote zu schaffen, als immer wieder für die Beseitigung illegal abgelagerter Abfälle aufkommen zu müssen?
Das alles rechtfertigt keine illegale Ablagerung.
Aber es zeigt, dass die Wege zur richtigen Entsorgung bekannt, erreichbar, praktisch nutzbar und für alle finanzierbar sein müssen.
