Der Internationale Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

… auch Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen oder englisch Orange Day genannt, ist ein jährlich am 25. November abgehaltener Gedenk- und Aktionstag zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegenüber Frauen und Mädchen.

Alle Jahre wieder!

Und nichts ändert sich. Na gut. Hier mal ein Trippelschritt und dort mal ein Trippelschritt. Dann klopft man sich begeistert auf die Schulter, nickt seinem grinsenden Gewissen zu und verschiebt bis auf Weiteres.

Dabei ist das, worum es geht, längst verbindlich geregelt – zumindest auf dem Papier.
Mit der sogenannten Istanbul-Konvention hat der Europarat bereits 2011 einen völkerrechtlich bindenden Vertrag geschaffen, der Staaten verpflichtet, Gewalt gegen Frauen zu verhindern, Betroffene zu schützen und Täter konsequent zu verfolgen. Deutschland hat die Konvention 2017 ratifiziert, sie trat hierzulande am 1.  Februar 2018 in Kraft (Quelle: Europarat, Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ).

Doch die Umsetzung hinkt. Der jüngste GREVIO-Bericht des Europarats attestiert Deutschland massive Defizite: zu wenige Schutzplätze in Frauenhäusern, mangelnde Finanzierung von Hilfsangeboten, zu große regionale Unterschiede und fehlende Verbindlichkeit auf Länderebene. Während einige europäische Staaten längst umfassende staatliche Schutzsysteme etabliert haben – etwa Spanien, Schweden oder Frankreich – bewegt sich Deutschland im europäischen Mittelfeld, teils im hinteren Drittel, wenn es um Prävention, Unterstützung und effektive Strafverfolgung geht.

Dabei ist der Schutz von Frauen vor Gewalt nicht nur moralische Verpflichtung, sondern rechtliche Pflicht. Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und verpflichtet den Staat, bestehende Benachteiligungen aktiv zu beseitigen. Diese Schutzpflicht wird durch internationale Abkommen wie die Istanbul-Konvention noch einmal bekräftigt. Trotzdem bleibt die politische Umsetzung fragmentarisch – abhängig von politischem Willen, Haushaltslage und föderalem Kompetenzwirrwarr, das Verantwortung allzu oft verwässert.

Solange Gewalt gegen Frauen statistisch alle 45 Minuten einen Polizeieinsatz erfordert (Quelle: Bundeskriminalamt – BKA, Lagebild Partnerschaftsgewalt 2024), bleibt jede orange leuchtende Fassade ein symbolisches Mahnmal – und kein Zeichen echter Veränderung.

Na dann: Bis zum nächsten Jahr, wenn das Orange wieder kurz die Straßen färbt – und der Alltag danach gewohnt grau bleibt.