Die Bundesregierung will das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) neu aufstellen. Nach den bisher öffentlich bekannten Plänen soll

  • der Kreis der Antragsberechtigten eingeschränkt werden,
  • sowie künftig ein berechtigtes Interesse verlangt werden
  • und der Zugang zu Informationen in mehreren Bereichen erschwert werden,
  • Beschäftigtennamen sollen grundsätzlich geschwärzt werden,
  • Anträge in Bereichen wie kritischer Infrastruktur, Terrorismusbekämpfung, Spionageabwehr oder Forschung sollen leichter abgelehnt werden können.
  • zugleich stehen höhere Gebühren und weitergehende Schwärzungen im Raum.

Das ist keine verwaltungstechnische Detailfrage. Es geht um die Frage, wie offen der Staat gegenüber Bürger*innen, Medien, Wissenschaft und Zivilgesellschaft künftig noch sein will. Gerade weil das IFG seit 2006 einen voraussetzungslosen Anspruch auf Informationen der Bundesbehörden ermöglicht, berührt jede Einschränkung den Kern demokratischer Kontrolle.

Nach den bislang bekannten Plänen sollen Auskunftsrechte künftig stärker auf natürliche Personen mit berechtigtem Interesse beschränkt werden. Außerdem wird geprüft, den Zugang auf in Deutschland lebende Deutsche und Unionsbürger zu begrenzen.

Weshalb ist Informationsfreiheit wichtig?

Informationsfreiheit ist weit mehr als ein juristisches Verfahren. Sie ermöglicht journalistische Recherchen, macht Verwaltungsentscheidungen nachvollziehbar und hilft, Fehlentwicklungen, Interessenkonflikte oder Machtmissbrauch sichtbar zu machen.
Davon profitieren nicht nur Medien, sondern auch Wissenschaft, Verbände, Initiativen und einzelne Bürger*innen.
Transparenz ist deshalb kein Verwaltungsbonus, sondern eine Voraussetzung demokratischer Kontrolle. Staatliches Handeln bleibt nur dann überprüfbar, wenn Informationen grundsätzlich zugänglich sind und nicht erst nach umfangreichen Hürden.

Die Kritik

Der Protest gegen die Reform ist ungewöhnlich breit. Mehr als hundert Organisationen, Verbände, Medien und Transparenzinitiativen fordern, die Pläne zu stoppen. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte sowie frühere Amtsinhaber warnen vor einem erheblichen Rückschritt. Die Deutsche Journalist*innen-Union spricht von einer drohenden „Blackbox“, Netzwerk Recherche von einer Preisgabe grundlegender Transparenzprinzipien.

Die Bundesregierung verweist dagegen auf Sicherheitsinteressen, den Schutz kritischer Infrastruktur und den besseren Schutz von Beschäftigten vor Anfeindungen. Lars Klingbeil betonte, es gehe nicht um eine Abschaffung oder Aushöhlung des Gesetzes. Kritiker halten dagegen, dass die geplanten Einschränkungen genau zu diesem Ergebnis führen könnten, weil sie den Zugang strukturell erschweren.

Warum ist das politisch brisant?

Besonders bemerkenswert ist, dass dieser Kurs nicht nur von der Union getragen wird. Auch Teile der SPD unterstützen die Reform, obwohl selbst innerhalb der Partei deutliche Warnungen laut werden.
Juso-Vorsitzender Philipp Türmer spricht von einem „Raubbau“ an der Informationsfreiheit. Der zuständige SPD-Berichterstatter Johannes Schätzl warnt vor einer faktischen Abschaffung des Gesetzes. Wenn selbst aus den eigenen Reihen erhebliche Zweifel geäußert werden, stellt sich die Frage, warum an den Plänen dennoch festgehalten wird.

Worum geht es eigentlich?

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob der Staat berechtigte Sicherheitsinteressen hat. Natürlich muss kritische Infrastruktur geschützt und müssen Beschäftigte vor Bedrohungen bewahrt werden. Die eigentliche Frage ist, ob diese Ziele so weit gefasst werden dürfen, dass aus einem allgemeinen Informationsrecht ein Ausnahmeprivileg wird.

Denn Transparenz funktioniert nur dann, wenn sie niedrigschwellig ist. Werden Informationsrechte an berechtigte Interessen, Gebühren oder weitere Zugangshürden geknüpft, verändert sich das Verhältnis zwischen Staat und Öffentlichkeit spürbar. Aus einem allgemeinen Recht wird schrittweise ein Recht unter Vorbehalt.

Gerade in einer Zeit, in der das Vertrauen in staatliche Institutionen vielerorts schwindet, wäre mehr Offenheit ein starkes Signal. Weniger Transparenz erzeugt dagegen leicht den Eindruck, Kontrolle sei unerwünscht. Demokratie lebt jedoch davon, dass staatliches Handeln überprüfbar bleibt.

Die eigentliche Frage

Die Reform ist deshalb weit mehr als eine Verwaltungsmodernisierung. Sie ist ein demokratischer Belastungstest.
Es geht nicht darum, ob das Informationsfreiheitsgesetz modernisiert werden darf. Es geht darum, ob Transparenz künftig noch als Grundprinzip gilt oder zunehmend zur Ausnahme wird. Wenn Medien, Wissenschaft, Initiativen und Bürgerinnen und Bürger schwerer an Informationen gelangen, verliert die Demokratie nicht nur ein Werkzeug – sondern ein Stück ihrer Fähigkeit zur Selbstkontrolle.
Das ist noch kein autoritärer Staat. Aber es sind autoritäre Reflexe: weniger Offenheit, mehr Zugangsbeschränkungen und mehr Misstrauen gegenüber öffentlicher Kontrolle. Gerade deshalb verdient diese Reform weit mehr öffentliche Aufmerksamkeit, als sie bisher erhalten hat.

Wie viel Demokratie darf eine Demokratie verlieren, bis wir bemerken, dass wir dabei auch unsere Freiheit verlieren?