Da geht mir doch schon wieder die Hutschnur hoch! Fordert doch dieser Kriegsverbrecher Wladimir Wladimirowitsch Putin nach seinem völkerrechtswidrigen Angriff auf die souveräne Ukraine, man möge doch gefälligst sein Eigentum an den annektierten sowie noch weiteren Gebieten völkerrechtlich anerkennen. Sollte das nicht geschehen, werde er das angegriffene Land eben weiter mit Krieg überziehen, weiter zivile Ziele bombardieren, weiter die zivile Infrastruktur dieses Landes zerstören.
Übertragen wir das einmal auf ein besser überschaubares Szenario:
Der Räuber Müller dringt in ein Juweliergeschäft ein und zwingt den Ladenbesitzer mit vorgehaltener Waffe zur Herausgabe einer teuren Uhr. Jetzt will er weitere Stücke. Hat ja gut geklappt so weit. Als aber Kunden, die ebenfalls in dem Laden anwesend sind, argumentieren, dass ihm die Sachen gar nicht gehören, droht Räuber Müller: wenn man sein Eigentumsrecht an den Schmuckstücken nicht anerkennt, dann müsse er eben weiter rauben. Zudem lässt er unverhohlen durchblicken, dass auch andere Geschäfte in der gleichen Straße nicht vor ihm sicher seien.
Was würde in einer rechtlich intakten Welt mit Müller geschehen?
Richtig. Der Räuber würde verurteilt und weggesperrt. Und das völlig zu Recht.
Woraus also leitet der Giftzwerg im Kreml seine Ansprüche auf widerrechtlich annektierte Gebiete der Ukraine ab? Warum ist er nicht längst in Gewahrsam, kommt bei ihm doch sogar noch erschwerend Mord dazu. Tausendfacher Mord an Zivilisten, so genannten Nichtkombattanten, was laut humanitärem Völkerrecht auch im Krieg strengstens untersagt ist.
Stattdessen lassen sich anscheinend die – ach so wohlmeinenden – Vereinigten Staaten von Amerika unter Präsident Donald Trump einen „Friedensplan“ von Moskau diktieren, den sie dann als ihre eigene Idee verkaufen, um den Krieg zu beenden. Und in diesem „Friedensplan“ sind eben genau jene rechtlich unhaltbaren Maximalforderungen des Kreml aufgelistet, die von Beginn an gefordert wurden.
Herr Trump, Sie sollten sich einmal bei den von Ihnen mattgesetzten Gerichten erkundigen, wie das ist mit dem Eigentumsrecht. Und vielleicht sollten Sie einmal intensiv hinterfragen, ob Sie wirklich das Recht haben, das Eigentum anderer so mir nichts, dir nichts an Dritte zu verhökern.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob eine eventuelle Gebietsabtretung seitens der Ukraine unter dem Druck des Krieges völkerrechtlich überhaupt Bestand hätte.
Pierre Thielbörger, Professor für Völkerrecht an der Ruhr-Universität Bochum, äußert sich dazu auf Tagesschau.de sehr skeptisch.
Laut Thielbörger kann eine völkerrechtlich bindende Gebietsabtretung nur freiwillig und ohne Zwang erfolgen. Ein Vertrag, der unter Androhung von Gewalt herbeigeführt wurde, sagt er, sei grundsätzlich nichtig „Denn der Staat, der Gewalt ausübt, soll ja auch keinen vertraglichen Vorteil aus der Gewalt erhalten“.
Des Weiteren stehen einem solchen Vertrag auch noch weitere rechtliche Hürden im Weg, denn eine Abtretung von Gebieten muss immer auch die Interessen der dort lebenden Bevölkerung berücksichtigen. Das könnte im Wege eines Referendums in der betroffenen Bevölkerung erfragt werden, ein solches Referendum müsste aber unter fairen Bedingungen erfolgen. Die bisher von Russland abgehaltenen „Referenden“ (2010 auf der Krim und 2022 in der Ost- und Südukraine) sind sozusagen mit vorgehaltener Waffe erfolgt und damit ebenfalls nichtig.
Und im übrigen müsste einer solchen Abtretung sogar eine Änderung der ukrainischen Verfassung vorausgehen, denn in ihr sind die von Russland reklamierten Gebiete Krim, Donezk, Luhansk, Saporischschja und Cherson ausdrücklich als ukrainisches Staatsgebiet aufgeführt.
Ganz zu schweigen davon, dass sich die Ukraine und Russland noch 1997 gegenseitig versprochen haben, die jeweiligen Landesgrenzen zu achten und dass Russland erst 2003 in einem völkerrechtlichen Vertrag mit der Ukraine die Krim als Teil eben dieser anerkannt hat.
Und Herr Putin, wir sind hier nicht bei Wünsch’ dir ’was! Wenn Sie auch nur die geringste Chance wahren wollen, dass Russland irgendwann einmal wieder eine Rolle in unserer Völkergemeinschaft spielen könnte (lange nach Ihrer Inhaftierung und der Abkehr ihres Landes von dem eingeschlagenen Irrweg), dann beenden Sie diesen Krieg sofort und geben die annektierten Gebiete frei, einschließlich der Krim!

